Information für Vereine zum Coronavirus

Update vom 15.03.2020:

Unter Berufung auf die Bekanntgabe von Vizekanzler und Sportminister Werner Kogler vom 15. 3.2020 ist der gesamte Trainingsbetrieb mit sofortiger Wirkung einzustellen!

Weiters möchten wir ausdrücklich auf die von der Bundesregierung festgelegte Ausgangsbeschränkung für Montag, 16.03.2020 (Ausnahmen: Berufsarbeit, die nicht aufschiebbar ist, dringend notwendige Besorgungen  von Lebensmitteln, Medikamenten und wenn man anderen Menschen helfen muss) hinweisen!


Hilfestellung für Vereine…!

Seitens der Bundesregierung wurde ein Erlass verabschiedet, der eine Einschränkung von Teilen des öffentlichen Lebens beinhaltet – unter anderem eine Beschränkung von Indoor-Veranstaltungen auf 100 und Outdoor-Veranstaltungen auf 500 Personen.

Der Erlass ist mit 10.3.2020 in Kraft getreten und gilt bis Freitag, den 3. April, 12:00.

Erlass_BMSGPK_Maßnahmen gegen Zusammenströmen größerer Menschenmengen_15…

Nun müssen die Bezirksverwaltungsbehörden als Gesundheitsbehörden erster Instanz entsprechende Verordnungen erlassen. Diese gelten dann im jeweiligen Bezirk und müssen demnach von den Veranstaltern individuell eingesehen werden.

Generelle Richtlinien

  • Outdoorveranstaltungen mit mehr als 500 Personen müssen abgesagt werden (vorläufig bis 3. April 12:00)
  • alle Arten von Indoorveranstaltungen mit mehr als 100 Personen müssen abgesagt werden (vorläufig bis 3. April 12:00)
  • um sich selbst und andere bestmöglich zu schützen, sollten soziale Kontakte eingeschränkt und die empfohlenen Hygienemaßnahmen befolgt werden
  • Bei Verdachtsfällen und Fragen ist die Gesundheitsnummer 1450 und die Hotline der AGES 0800 555 621 (24 Stunden täglich) erreichbar.

Wichtig!

Alle Entscheidungen liegen immer in der Verantwortung des ausführenden Vereins! Wir appellieren in dieser schwierigen Situation auch an eure Eigenverantwortung und bitten, eure Vereinsmitglieder entsprechend zu informieren.

 

Welche Empfehlungen gibt es für Sportvereine über die gesetzlichen Verbote hinaus?

Es gibt keine weiteren Empfehlungen, außer sich an gesetzliche Rahmenbedingungen und Verordnungen zu halten.

 

Sollen Übungseinheiten bis auf weiteres generell abgesagt werden?

Der Vereinsbetrieb wird im Einklang mit den behördlichen Auflagen fortgeführt.

Aufgrund der Schulschließungen ab Montag, 16.3.2020 (Oberstufe) und Mittwoch, 18.3.2020 (alle anderen Schüler bis 14 Jahre und Kindergartenkinder) ist auch darauf zu achten, dass mögliche Schulschließungen zur Sperre von Sportstätten führen könnten.

Die Entscheidung zur Durchführung von Trainingseinheiten obliegt den Vereinen!

 

Werden Meisterschaftsspiele und -turniere abgesagt? Welche Regelungen gelten?

Der Erlass der Bundesregierung bezieht sich auch auf alle Sportveranstaltungen.

Alle Regelungen und weitere Termine, die die Meisterschaft in der allgemeinen Klasse und im Nachwuchs betreffen, werden, nach weiteren Informationen  und Bekanntmachungen der Bundesregierung, vom Niederösterreichischen Volleyballverband zeitgerecht veröffentlicht!

 

Ich habe eine behördlich angemeldete Veranstaltung geplant. Was muss ich nun tun?

Wende dich als Veranstalter an deine zuständige Bezirksverwaltungsbehörde! Generell gilt für den Sportbereich, dass bis zum 3. April 2020, 12:00, Indoor-Veranstaltungen auf 100 und Outdoor-Veranstaltungen auf 500 Personen beschränkt werden.

 

Welche Personen werden zu den 100 bzw. 500 Personen gezählt? Kursteilnehmer? Zuschauer? Trainer?

Laut Erlass ist die Gesamtpersonenzahl auf 100 (indoor) und 500 Personen (outdoor) limitiert. Es handelt sich also um die Summe von SportlerInnen, BetreuerInnen und ZuschauerInnen!

 

Sollen kleinere Veranstaltungen ebenfalls abgesagt werden?

Eine mögliche Checkliste für die Risikobewertung auch von kleineren Veranstaltungen stellt das Sozialministerium zur Verfügung:

Risikobewertung_Veranstaltungen_COVID19_V2.0

Sollten sich Fragen zur Besucheranzahl oder zur Durchführung der Veranstaltung ergeben, kontaktiere bitte die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde (Magistrat oder Bezirkshauptmannschaft).

 

Habe ich bei Absage einer Veranstaltung Anspruch auf Entschädigung?

Einen generellen Anspruch auf Entschädigung für entgangene Einnahmen gibt es derzeit nicht. Weitere Informationen auf www.sportaustria.at/corona

 

Bitte beachte, dass es laufend zu Änderungen kommen kann!

wichtige Links zum Thema


BITTE BEACHTET!!!

  • REGELMÄSSIGES HÄNDEWASCHEN MIT SEIFE FÜR MIND. 20 SEKUNDEN
  • NICHT IN DIE HANDFLÄCHEN NIESEN, HUSTEN! BEDECKEN SIE MUND UND NASE MIT EINEM PAPIERTASCHENTUCH!
  • HALTET EINEN MINDESTABSTAND VON CA. 1 BIS 2 METERN ZU KRANKHEITS-VERDÄCHTIGEN PERSONEN

Stand: 12.03.2020

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