Corona Update & Klarstellung zur aktuellen Verordnung für den Sport

Seit 1. Mai 2020 gelten auf Basis des am 30. April veröffentlichten Erlasses der Bundesregierung neue Vorgaben im Hinblick auf die Sportausübung!

Nach Rücksprache mit dem Ministerium kann der Österreichische Volleyball Verband bestätigen, dass der am 28.04. in Aussicht gestellte Ablauf (www.volleynet.at/corona-update-zu-oeffnung-von-sportstaetten-fuer-breitensport-im-mai/) grundsätzlich bestehen bleibt.

In jedem Fall sind alle Beschränkungen des Erlasses www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2020_II_197/BGBLA_2020_II_197.html sowie die Handlungsempfehlungen von Sport Austria (BSO) www.sportaustria.at/de/schwerpunkte/mitgliederservice/informationen-zum-coronavirus/handlungsempfehlungen-fuer-sportvereine-und-sportstaettenbetreiber/ einzuhalten!

 Folgende Empfehlungen wurden auf Anfrage vom Sportministerium bestätigt:

  • Konditionstraining (z.B. Ausdauer, Kraft, Stabilisierungsübungen, etc.) im öffentlichen Raum (Parks, Wald, usw.) und auf nicht öffentlichen Sportstätten im Freien (z.B. Freiplatz eines Sportzentrums, sofern vom Betreiber bereits geöffnet) ist ab 1. Mai erlaubt. Kein Körperkontakt, max. 10 Personen (inkl. TrainerIn), empfohlener Mindestabstand 2 Meter.
  • Sportartspezifisches Training (z.B. Servicetraining, Zuspielübungen, etc.) im öffentlichen Raum und auf nicht öffentlichen Sportstätten im Freien voraussichtlich ab 15. Mai. Detaillierte Handlungsempfehlungen und unter welchen Einschränkungen Training möglich ist, werden rechtzeitig bekannt gegeben.

Unter welchen Voraussetzungen und Einschränkungen sportartspezifisches Training ab 15. Mai wieder erlaubt werden kann, ist Gegenstand von Abstimmungen mit dem Sportministerium und abhängig von dem bis zu diesem Zeitpunkt zu erwartenden Erlass des Ministeriums.

Mit sportlichen Grüßen

Niederösterreichischer Volleyballverband & Österreichischer Volleyball Verband

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